Wie viel darf ein Rentner im Monat dazuverdienen?

By Maros •  Updated: 03/08/24 •  6 min read

Ein wichtiger Aspekt, der im Zusammenhang mit der Rente oft diskutiert wird, ist das Einkommen, das Rentner im Monat zur Verfügung haben. Dabei stellen sich viele Fragen: Wie viel verdient ein Rentner? Wie viel Geld braucht ein Rentner im Monat? Wie viel darf ein Rentner im Monat dazuverdienen? 

Die Höhe des Einkommens, das Rentner im Monat zur Verfügung haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt vor allem die Höhe der Rente eine wichtige Rolle. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2021 bezogen knapp 40 Prozent der befragten Rentnerinnen aus Altersgründen ein persönliches monatliches Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro.

Doch wie viel Geld braucht ein Rentner im Monat, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können? Noch vor einigen Jahren ging man davon aus, dass man mit rund 70 % des letzten Nettogehalts im Alter gut leben kann. Doch da die täglichen Kosten steigen und Rentner heute konsumfreudiger und unternehmungslustiger sind als früher, ist dieser Wert auf im Schnitt 80-85 % gestiegen.

Auch die Frage, wie viel ein Rentner im Monat dazuverdienen darf, beschäftigt viele Menschen. Hier kommt es darauf an, ob der Rentner bereits das Rentenalter erreicht hat oder ob er noch berufstätig ist. Wer bereits in Rente ist, darf im Jahr 2021 bis zu 44.590 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Rente hat.

Wer die Altersrente hinzuverdienst, darf im Jahr 2021 bis zu 7.848 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass er Steuern zahlen muss. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt.

ein Rentner im Monat dazuverdienen

Dazuverdienst und Steuerklasse

Rentner haben grundsätzlich die Möglichkeit, neben ihrer Rente noch dazu zu verdienen. Dabei gelten jedoch bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die je nach Art der Rente und dem Alter des Rentners unterschiedlich ausfallen können. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner im Jahr maximal 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne dass sich ihre Rente verringert. Bei Überschreiten dieses Betrags wird der darüber hinausgehende Verdienst auf die Rente angerechnet. Ab dem Jahr 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Rentner sollten jedoch beachten, dass ihr zusätzliches Einkommen steuerpflichtig sein kann. Die Steuerklasse hängt dabei von der Höhe des Einkommens ab.

Grundlegende Informationen zu Rentenbezügen

Durchschnittliche Rentenhöhe

Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der Versicherungsjahre, dem Verdienst während des Arbeitslebens und dem Renteneintrittsalter. Laut einer aktuellen Studie beträgt die durchschnittliche Rentenhöhe in Deutschland im Jahr 2021 etwa 1.052 Euro brutto pro Monat. Dieser Betrag kann jedoch je nach individueller Situation variieren.

Notwendiges Monatsbudget für Rentner

Um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, benötigen Rentner ein bestimmtes monatliches Budget. Die Höhe dieses Budgets hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Wohnsituation, den individuellen Bedürfnissen und der Gesundheit. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes benötigen Rentner im Durchschnitt etwa 1.200 Euro netto pro Monat, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei sind jedoch regionale Unterschiede zu berücksichtigen.

Kombination von Rente und Gehalt

Rentner haben grundsätzlich die Möglichkeit, neben ihrer Rente auch ein Gehalt zu beziehen. Dabei gilt jedoch, dass das zusätzliche Einkommen auf die Rente angerechnet wird. Die genauen Regelungen hängen dabei von der Art der Rente, dem Alter des Rentners und der Höhe des Gehalts ab.

Altersgrenze für Hinzuverdienst ohne Versteuerung

Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Steuerabzug hinzuverdienen. Dabei gilt jedoch eine Altersgrenze von 65 Jahren. Wer diese Altersgrenze erreicht hat und eine Regelaltersrente bezieht, kann bis zu 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass das zusätzliche Einkommen versteuert wird.

Zusatzverdienst für Rentner

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente

Die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente liegt aktuell bei 6.300 Euro pro Jahr. Verdient der Rentner mehr als diese Grenze, wird der darüber hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Ab dem 1. Juli 2024 soll die Hinzuverdienstgrenze auf 45.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Hinzuverdienstgrenze nicht für alle Rentenarten gleich ist. So gibt es beispielsweise bei der Witwenrente oder der Erwerbsminderungsrente andere Regelungen.

Regelungen für Rentner mit Aufstockung

Rentner, die eine Aufstockung durch Hartz IV erhalten, dürfen grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen. Allerdings wird das Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Es ist also möglich, dass sich die Höhe der Aufstockung reduziert oder ganz entfällt, wenn ein bestimmter Verdienst erreicht wird.

Rentner, die eine Grundsicherung im Alter beziehen, dürfen im Jahr 2021 bis zu 212 Euro monatlich dazuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Grundsicherung kommt. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten ab dem 1. Januar 2024 monatlich 563 Euro, wenn sie einen eigenen Haushalt führen. Auch hier gilt, dass das Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet wird und sich die Höhe der Leistungen entsprechend reduzieren kann.

Steuerklasse für Rentner mit und ohne Dazuverdienst

Rentner, die ausschließlich eine Rente beziehen, werden in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Wenn ein Zusatzverdienst hinzukommt, kann sich die Steuerklasse ändern. Rentner, die weiterhin arbeiten und eine Rente beziehen, werden in die Steuerklasse 6 eingeordnet.

Altersgrenze Hinzuverdienst ohne versteuert zu werden

Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass das Einkommen versteuert werden muss. Allerdings gibt es hier eine Altersgrenze, die bei 67 Jahren liegt. Wer vor dem Jahr 1947 geboren wurde, hat eine niedrigere Altersgrenze und darf bereits mit 65 Jahren unbegrenzt dazuverdienen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zusatzverdienst für Rentner eine Möglichkeit sein kann, um finanziell besser über die Runden zu kommen. Allerdings sollten die Regelungen und Grenzen beachtet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte des Rentenbezugs

Steuerklasse von Rentnern

Rentner haben eine Steuerklasse, die sich nach ihrer individuellen Situation richtet. In der Regel wird Rentnern die Steuerklasse 6 zugewiesen, wenn sie neben ihrer Rente noch weitere Einkünfte erzielen. Allerdings können Rentner auch in eine andere Steuerklasse eingestuft werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel kann ein Rentner in Steuerklasse 1 eingestuft werden, wenn er keine weiteren Einkünfte hat oder in Steuerklasse 3, wenn er verheiratet ist und sein Ehepartner kein oder nur geringes Einkommen hat.

Steuerfreibeträge und Versteuerung von Hinzuverdienst

Rentner haben einen jährlichen Freibetrag, bis zu dem sie keine Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Im Jahr 2024 beträgt dieser Freibetrag 10.908 Euro. Wenn der Rentner neben seiner Rente noch weitere Einkünfte erzielt, wird dieser Freibetrag entsprechend gekürzt. Die Höhe der Kürzung hängt von der Höhe des zusätzlichen Einkommens ab.

Wenn ein Rentner Hinzuverdienst hat, muss er diesen in der Regel versteuern. Hierbei gibt es jedoch auch Freibeträge, die je nach Art des Einkommens und der Steuerklasse des Rentners unterschiedlich hoch ausfallen können. Wenn der Rentner die Altersgrenze erreicht hat, kann er jedoch bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass dieser Betrag versteuert wird. Im Jahr 2024 beträgt diese Grenze 7.820 Euro im Jahr. Wenn der Rentner diese Grenze überschreitet, wird der darüber hinausgehende Betrag mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Insgesamt sollten Rentner bei der Planung ihres Rentenbezugs auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen, um ihre finanzielle Situation möglichst optimal gestalten zu können.

Maros

Vater, Ausdauer-Sportler, Lehrer, Blogger und Gastronom.